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"Rettet das Theater an der Hindenburgstrasse"
B Ü R G E R E N T S C H E I D
gemäß § 26 GO NW

Für das Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadttheaters an der Hindenburgstraße und seiner künftigen Nutzung als Kulturstätte hat sich am 8.1.01 eine Bürgerinitiative gebildet. Ihr können weiterhin einzelne Bürger wie auch Institutionen beitreten. Das Bürgerbegehren mündete inzwischen in die Vorbereitungsphase zum Bürgerentscheid, der am 1. Juli 2001 stattfinden soll. Der Rat der Stadt Mönchengladbachbach hat auf einer Sondersitzung am 2. Mai 2001 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, das Begehren aber mit den Stimmen der "regierenden" Parteien CDU und FDP sowie der oppositionellen SPD zurückgewiesen. Die Freie Wählergemeinschaft FWG und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Erhalt des ehemaligen Schauspielhauses an der Hindenburgstraße.

Der Stadtkulturbund Mönchengladbach e.V. unterstützt das Anliegen des Bürgerbegehrens. Dafür hat sich am 31. Januar 2001 die Mitgliederversammlung einstimmig ausgesprochen.

Das Begehren wurde gegenüber der Stadt Mönchengladbach verantwortet von

(1) Helmut Breidenstein, Vorsitzender des Stadtkulturbundes, 1981 bis 2000 Kapellmeister und Studienleiter bei den Vereinigten Städt. Bühnen Krefeld-Mönchengladbach und Leiter des Städt. Chores in Leverkusen, parteilos, lebt in Mönchengladbach-Rheydt seit 1988;
(2) Rechtsanwalt Rudolf Dahmen, Sozietät Korn, Voigtsberger & Partner, Steinmetzstr. 20, 41061 Mönchengladbach, parteilos, Mönchengladbacher Bürger seit 1975;
(3) Professor Günther Edler, Mitglied des Vorstandes des Stadtkulturbundes, ehemals am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Niederrhein, Rektor der Fachhochschule von Juni 1980 bis Januar 1990, Mitglied der SPD, lebt seit 1972 in Mönchengladbach-Rheydt.

An der Durchführung des Bürgerbegehrens waren und an der Vorbereitung des Bürgerentscheides sind weiterhin beteiligt

Wolfgang Dimpker, Arrather Hof 27, 41238 Mönchengladbach,
Hans Ludwig Quast, Peter-Nonnenmühlen-Allee 15, 41063 Mönchengladbach, und
Gert Schaeben, Regentenstr. 45, 41061 Mönchengladbach (Bündnis 90 /Die Grünen)

Die Bürgerinitiative bündelt überparteilich das Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die den Abriss des denkmalwürdigen Schauspielhauses verhindern und es wieder - vor allem kulturell - genutzt sehen wollen. Es wird auch von Mitgliedern der Parteien unterstützt, deren Fraktionen am 13.12.2000 im Rat jeweils einstimmig indirekt für den Abriss des Theaters an der Hindenburgstraße gestimmt und nun auch am 2. 5 2001 das Bürgerbegehren zurückgewiesen haben. Unterstützt wurde das Bürgerbegehren vom Bündnis 90/Die Grünen und von der Freien Wählergemeinschaft FWG.

Der Text des Begehrens lag seit dem 5. Februar 2001 vor.
Das zeitliche Ziel, die notwendigen ca. 8000 gültigen Unterschriften bis zum 14. März 2001 bei der Oberbürgermeisterin abzuliefern, wurde erreicht. An diesem Tage wurden Unterschriftslisten mit ca. 16.000 Unterschriften in einem blauen Geschenkkarton übergeben. Etwa weitere 5000 Unterschriften kamen noch bis zum 2. Mai 2001 zusammen, die an diesem Tage der Oberbürgermeisterin gelegentlich der Sondersitzung des Rates überreicht werden konnten.

Das Ergebnis von ca. 21.000 Unterschriften ist insofern bemerkenswert, als es praktisch ohne bezahlte Werbung erreicht wurde. Seitens der Stadt wurde das Begehren behindert; es durften beispielsweise keine Unterschriften in städtischen Gebäuden eingeholt werden. Auch der Appell der Freien Demokraten, das Bürgerbegehren nicht zu unterstützen, hat nichts gefruchtet. Vielmehr wurde eher das Demokratieverständnis der vierköpfigen Fraktion erhellt – bei einem Bürgerentscheid können nämlich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger anstelle des Rates entscheiden. Es wären noch wesentlich mehr Unterschriften zusammen gekommen, wenn alle Kulturinteressierten im Einzugsbereich der Stadt (aus Korschenbroich, Willich, Viersen, Jülich, Erkelenz und Wegberg usw.) hätten unterschreiben dürfen.

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kulturfreunde im Einzugsbereich der Stadt Mönchengladbach werden hiermit aufgerufen, vor allem durch Spenden zum Erfolg des Bürgerentscheides beizutragen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abrissparteien massiv Propaganda für das Investorenmodell und damit gegen den Erhalt des ehemaligen Schauspielhauses machen werden. Die Investorengruppe Pit Arndt/MDC hat eigene Werbemaßnahmen schon angekündigt. Die Stadtverwaltung ist Partei und stellt die Foyererweiterung des ehemaligen Schauspielhauses für eine Ausstellung der Investorenmodelle zur Verfügung. Der Bürgerinitiative wurde die Nutzung dieser Räumlichkeiten verweigert.

Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger also informieren und zur Teilnahme an dem Bürgerentscheid bewegen, und das kostet leider viel Geld. Die städtische Satzung für die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid lässt weder Briefwahl noch Wahl mit Wahlscheinen zu; es stehen auch nicht so viele Abstimmungslokale zur Verfügung wie zu den Kommunalwahlen.

Das gesonderte Spendenkonto des Stadtkulturbundes e.V. bei der Stadtsparkasse bleibt eingerichtet (Konto 912 535 bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach, BLZ 310 500 00)
Spenden an den Stadtkulturbund sind steuerbegünstigt. Eine Spendenbescheinigung wird unaufgefordert ausgestellt und den Spendern zugeschickt, wenn die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg vermerkt wurde. Nähere Auskünfte gibt Wolfgang Plum, Brahmsstraße 181, 41169 Mönchengladbach, Telefon 02161 559904.



B Ü R G E E N T S C H E I D gemäß § 26 GO NW

Mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mönchengladbach haben beantragt, dass folgende Angelegenheit der Stadt zum Bürgerentscheid gestellt wird:

Text der gewünschten Abstimmungsfrage:
- Soll die Stadt das als "Schauspielhaus" bezeichnete Theater an der Hindenburgstrasse für eine künftige, vor allem kulturelle Nutzung erhalten?

Begründung:
Alle der Stadt vorliegenden Investorenpläne sehen den Abriss wesentlicher Teile des Schauspielhauses vor. Dadurch gingen das Theater und die Studiobühne verloren, die vielfältig - nicht nur kulturell - genutzt werden können. Der Kulturbedarf in Mönchengladbach wird vom Theater in Rheydt bei weitem nicht gedeckt. Mit einem ergänzenden, zeitgemässen Angebot kann das Theater an der Hindenburgstrasse genügend Besucher für einen wirtschaftlichen Betrieb gewinnen. Durch den jetzt drohenden Abriss verlöre die Stadt neben dieser Möglichkeit den Gebäude- und Grundstückswert von insgesamt ca 44 Millionen DM. Deshalb muss den Bürgern dieses bedeutende Objekt ihrer Stadt- und Kulturgeschichte als multifunktionales Kultur- und Kommunikationszentrum erhalten bleiben.

Kostendeckungsvorschlag:
1.) Zum Investitionsbedarf: Nach Instandsetzung des in den letzten Jahren stark vernachlässigten Gebäudes kann das Theater kulturell und kommerziell genutzt werden. Die Instandsetzung erfordert eine einmalige Investition von ca 2 Millionen DM. Die Stadt kann diese Investition kurzfristig aus dem verfügbaren Kreditvolumen finanzieren (Zinsaufwand ca 130.000 DM jährlich), um die Nutzbarkeit wiederherzustellen, die Kosten des Leerstandes von ca 140.000 DM jährlich zu vermeiden und den Vermögenswert zu erhalten. Alternativ hierzu kann die Instandsetzung gewährleistet werden, indem ein Investor - nach dem Modell Theatergalerie - zur Instandsetzung verpflichtet und ihm im Gegenzug ein Teil des Theatervorplatzes zur Nutzung überlassen wird. Dadurch entfiele der Zinsaufwand.
2.) Zur Deckung der laufenden Kosten nach Instandsetzung: Nach Angaben der Stadt fallen bei Nutzung des Theaters Betriebskosten in Höhe von jährlich 296.000 DM an. Diese können bei Vermietung von Foyer, Werkstätten und Büros sowie Bespielung von Hauptbühne und Studio an realistisch 150 Tagen im Jahr auf die Nutzer umgelegt werden. Die Personalkosten veranschlagt die Stadt bei 6,5 Vollzeitkräften mit rund 480.000 DM jährlich. Der tatsächliche Bedarf liegt bei 1,5 Vollzeitkräften (insgesamt 110.000 DM) zuzüglich bedarfsbedingter Aushilfen (bis zu 90.000 DM), insgesamt also bis zu 200.000 DM jährlich. Die Kosten der baulichen Unterhaltung werden von der Stadt mit weiteren 296.000 DM veranschlagt. Insgesamt müssen also bis zu 496.000 DM jährlich durch Einnahmen gedeckt werden. Die Einnahmen setzen sich zusammen aus Nutzungsentschädigungen für die Hauptbühne an 150 Tagen (insgesamt 375.000 DM) und aus jährlichen Mieterlösen von 36.000 DM für die Studiobühne, 47.000 DM für Werkstätten und Büros sowie 72.000 DM für das Foyer, insgesamt 530.000 DM jährlich.

Damit ist ein Ausgleich der Kosten durch die Einnahmen nachgewiesen

Vereinigung von freien Kulturinitiativen und Kulturfreunden in Mönchengladbach

Stadtkulturbund Mönchengladbach e.V.
c/o Karl Boland - Braunsstraße 16
41063 Mönchengladbach