"Rettet das Theater an der Hindenburgstrasse"
B Ü R G E R E N T S C H E I D
gemäß § 26 GO NW

Für das Bürgerbegehren zum Erhalt des Stadttheaters
an der Hindenburgstraße und seiner künftigen Nutzung
als Kulturstätte hat sich am 8.1.01 eine Bürgerinitiative
gebildet. Ihr können weiterhin einzelne Bürger wie auch
Institutionen beitreten. Das Bürgerbegehren mündete
inzwischen in die Vorbereitungsphase zum Bürgerentscheid,
der am 1. Juli 2001 stattfinden soll. Der Rat der Stadt Mönchengladbachbach
hat auf einer Sondersitzung am 2. Mai 2001 die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens festgestellt, das Begehren aber mit den
Stimmen der "regierenden" Parteien CDU und FDP sowie
der oppositionellen SPD zurückgewiesen. Die Freie Wählergemeinschaft
FWG und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den
Erhalt des ehemaligen Schauspielhauses an der Hindenburgstraße.
Der Stadtkulturbund Mönchengladbach e.V. unterstützt
das Anliegen des Bürgerbegehrens. Dafür hat sich am
31. Januar 2001 die Mitgliederversammlung einstimmig ausgesprochen.
Das Begehren wurde gegenüber der Stadt Mönchengladbach
verantwortet von
(1) Helmut Breidenstein, Vorsitzender des Stadtkulturbundes,
1981 bis 2000 Kapellmeister und Studienleiter bei den Vereinigten
Städt. Bühnen Krefeld-Mönchengladbach und Leiter
des Städt. Chores in Leverkusen, parteilos, lebt in Mönchengladbach-Rheydt
seit 1988;
(2) Rechtsanwalt Rudolf Dahmen, Sozietät Korn, Voigtsberger
& Partner, Steinmetzstr. 20, 41061 Mönchengladbach, parteilos,
Mönchengladbacher Bürger seit 1975;
(3) Professor Günther Edler, Mitglied des Vorstandes des
Stadtkulturbundes, ehemals am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule
Niederrhein, Rektor der Fachhochschule von Juni 1980 bis Januar
1990, Mitglied der SPD, lebt seit 1972 in Mönchengladbach-Rheydt.
An der Durchführung des Bürgerbegehrens waren und an
der Vorbereitung des Bürgerentscheides sind weiterhin beteiligt
Wolfgang Dimpker, Arrather Hof 27, 41238 Mönchengladbach,
Hans Ludwig Quast, Peter-Nonnenmühlen-Allee 15, 41063 Mönchengladbach,
und
Gert Schaeben, Regentenstr. 45, 41061 Mönchengladbach (Bündnis
90 /Die Grünen)
Die Bürgerinitiative bündelt überparteilich das
Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die den Abriss
des denkmalwürdigen Schauspielhauses verhindern und es wieder
- vor allem kulturell - genutzt sehen wollen. Es wird auch von
Mitgliedern der Parteien unterstützt, deren Fraktionen am
13.12.2000 im Rat jeweils einstimmig indirekt für den Abriss
des Theaters an der Hindenburgstraße gestimmt und nun auch
am 2. 5 2001 das Bürgerbegehren zurückgewiesen haben.
Unterstützt wurde das Bürgerbegehren vom Bündnis
90/Die Grünen und von der Freien Wählergemeinschaft
FWG.
Der Text des Begehrens lag seit dem 5. Februar 2001 vor.
Das zeitliche Ziel, die notwendigen ca. 8000 gültigen Unterschriften
bis zum 14. März 2001 bei der Oberbürgermeisterin abzuliefern,
wurde erreicht. An diesem Tage wurden Unterschriftslisten mit
ca. 16.000 Unterschriften in einem blauen Geschenkkarton übergeben.
Etwa weitere 5000 Unterschriften kamen noch bis zum 2. Mai 2001
zusammen, die an diesem Tage der Oberbürgermeisterin gelegentlich
der Sondersitzung des Rates überreicht werden konnten.
Das Ergebnis von ca. 21.000 Unterschriften ist insofern bemerkenswert,
als es praktisch ohne bezahlte Werbung erreicht wurde. Seitens
der Stadt wurde das Begehren behindert; es durften beispielsweise
keine Unterschriften in städtischen Gebäuden eingeholt
werden. Auch der Appell der Freien Demokraten, das Bürgerbegehren
nicht zu unterstützen, hat nichts gefruchtet. Vielmehr wurde
eher das Demokratieverständnis der vierköpfigen Fraktion
erhellt bei einem Bürgerentscheid können nämlich
alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger anstelle
des Rates entscheiden. Es wären noch wesentlich mehr Unterschriften
zusammen gekommen, wenn alle Kulturinteressierten im Einzugsbereich
der Stadt (aus Korschenbroich, Willich, Viersen, Jülich,
Erkelenz und Wegberg usw.) hätten unterschreiben dürfen.
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kulturfreunde
im Einzugsbereich der Stadt Mönchengladbach werden hiermit
aufgerufen, vor allem durch Spenden zum Erfolg des Bürgerentscheides
beizutragen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abrissparteien
massiv Propaganda für das Investorenmodell und damit gegen
den Erhalt des ehemaligen Schauspielhauses machen werden. Die
Investorengruppe Pit Arndt/MDC hat eigene Werbemaßnahmen
schon angekündigt. Die Stadtverwaltung ist Partei und stellt
die Foyererweiterung des ehemaligen Schauspielhauses für
eine Ausstellung der Investorenmodelle zur Verfügung. Der
Bürgerinitiative wurde die Nutzung dieser Räumlichkeiten
verweigert.
Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger also informieren
und zur Teilnahme an dem Bürgerentscheid bewegen, und das
kostet leider viel Geld. Die städtische Satzung für
die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
lässt weder Briefwahl noch Wahl mit Wahlscheinen zu; es stehen
auch nicht so viele Abstimmungslokale zur Verfügung wie zu
den Kommunalwahlen.
Das gesonderte Spendenkonto des Stadtkulturbundes e.V. bei der
Stadtsparkasse bleibt eingerichtet (Konto 912 535 bei der Stadtsparkasse
Mönchengladbach, BLZ 310 500 00)
Spenden an den Stadtkulturbund sind steuerbegünstigt. Eine
Spendenbescheinigung wird unaufgefordert ausgestellt und den Spendern
zugeschickt, wenn die Anschrift auf dem Einzahlungsbeleg vermerkt
wurde. Nähere Auskünfte gibt Wolfgang Plum, Brahmsstraße
181, 41169 Mönchengladbach, Telefon 02161 559904.
B Ü R G E E N T S C H E I D gemäß § 26 GO
NW
Mehr als 20.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mönchengladbach
haben beantragt, dass folgende Angelegenheit der Stadt zum Bürgerentscheid
gestellt wird:
Text der gewünschten Abstimmungsfrage:
- Soll die Stadt das als "Schauspielhaus" bezeichnete
Theater an der Hindenburgstrasse für eine künftige,
vor allem kulturelle Nutzung erhalten?
Begründung:
Alle der Stadt vorliegenden Investorenpläne sehen den Abriss
wesentlicher Teile des Schauspielhauses vor. Dadurch gingen das
Theater und die Studiobühne verloren, die vielfältig
- nicht nur kulturell - genutzt werden können. Der Kulturbedarf
in Mönchengladbach wird vom Theater in Rheydt bei weitem
nicht gedeckt. Mit einem ergänzenden, zeitgemässen Angebot
kann das Theater an der Hindenburgstrasse genügend Besucher
für einen wirtschaftlichen Betrieb gewinnen. Durch den jetzt
drohenden Abriss verlöre die Stadt neben dieser Möglichkeit
den Gebäude- und Grundstückswert von insgesamt ca 44
Millionen DM. Deshalb muss den Bürgern dieses bedeutende
Objekt ihrer Stadt- und Kulturgeschichte als multifunktionales
Kultur- und Kommunikationszentrum erhalten bleiben.
Kostendeckungsvorschlag:
1.) Zum Investitionsbedarf: Nach Instandsetzung des in den letzten
Jahren stark vernachlässigten Gebäudes kann das Theater
kulturell und kommerziell genutzt werden. Die Instandsetzung erfordert
eine einmalige Investition von ca 2 Millionen DM. Die Stadt kann
diese Investition kurzfristig aus dem verfügbaren Kreditvolumen
finanzieren (Zinsaufwand ca 130.000 DM jährlich), um die
Nutzbarkeit wiederherzustellen, die Kosten des Leerstandes von
ca 140.000 DM jährlich zu vermeiden und den Vermögenswert
zu erhalten. Alternativ hierzu kann die Instandsetzung gewährleistet
werden, indem ein Investor - nach dem Modell Theatergalerie -
zur Instandsetzung verpflichtet und ihm im Gegenzug ein Teil des
Theatervorplatzes zur Nutzung überlassen wird. Dadurch entfiele
der Zinsaufwand.
2.) Zur Deckung der laufenden Kosten nach Instandsetzung: Nach
Angaben der Stadt fallen bei Nutzung des Theaters Betriebskosten
in Höhe von jährlich 296.000 DM an. Diese können
bei Vermietung von Foyer, Werkstätten und Büros sowie
Bespielung von Hauptbühne und Studio an realistisch 150 Tagen
im Jahr auf die Nutzer umgelegt werden. Die Personalkosten veranschlagt
die Stadt bei 6,5 Vollzeitkräften mit rund 480.000 DM jährlich.
Der tatsächliche Bedarf liegt bei 1,5 Vollzeitkräften
(insgesamt 110.000 DM) zuzüglich bedarfsbedingter Aushilfen
(bis zu 90.000 DM), insgesamt also bis zu 200.000 DM jährlich.
Die Kosten der baulichen Unterhaltung werden von der Stadt mit
weiteren 296.000 DM veranschlagt. Insgesamt müssen also bis
zu 496.000 DM jährlich durch Einnahmen gedeckt werden. Die
Einnahmen setzen sich zusammen aus Nutzungsentschädigungen
für die Hauptbühne an 150 Tagen (insgesamt 375.000 DM)
und aus jährlichen Mieterlösen von 36.000 DM für
die Studiobühne, 47.000 DM für Werkstätten und
Büros sowie 72.000 DM für das Foyer, insgesamt 530.000
DM jährlich.
Damit ist ein Ausgleich der Kosten durch die Einnahmen nachgewiesen